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Verordnung über die Verwendung von Symbolen

Die vorliegenden Bestimmungen legen allgemeine Regeln der Nutzung der Symbole des Verbandes durch Dritte:
  • Dritte sind verpflichtet, für das Ansehen von Symbolen des Verbands zu sorgen.
  • Dritte haben das Recht, auf Grundlage der Mitgliedschaft, des Partnerschaftsvertrags und Sponsorvertrags ihr Firmenzeichen zu verwenden.
  • Die Verbreitung falscher, ungenauer oder verzerrter Angaben, die dem geschäftlichen Ansehen des Verbands Schaden zufügen können, ist nicht gestattet.
  • Dritte dürfen nicht auf eigene Art und Weise die Tätigkeitsbeschreibung des Verbands interpretieren.
  • Dritte können nicht irgendwelche Materialien herausgeben, demonstrieren oder verwenden, in denen ein Firmenzeichen des Verbands enthalten ist, oder die Tätigkeit des Verbands beschreiben, wenn diese Aktivitäten vom Verbandsvorstand nicht genehmigt sind.
  • Die Werbungstätigkeit von Dritten in Massenmedien muss von denen in strenger Übereinstimmung mit den Regeln erfolgen, die durch die Verträge und diese Verordnung festgelegt wurden. Die angegebenen Regeln finden ihre Anwendung auch hinsichtlich der Broschüren, Prospekte, Bücher und anderer Druckmaterialien, die Dritte beabsichtigen, zu Werbezwecken herauszugeben.
  • Der Name und das Firmenzeichen des Verbands sind sein Eigentum und unterscheiden die Tätigkeit des Verbands von anderen Organisationen. Deswegen müssen sie zur Vermeidung eines möglichen Betrugs geschützt werden.
  • Bei Verwendung des Namens und des Firmenzeichens des Verbands sowohl in Druck- als auch in audiovisuellen Werbematerialien, die zur Übersicht dienen, müssen die Interessen des Verbands eingehalten werden.
  • Bei Verwendung des Namens und des Firmenzeichens des Verbands sowohl in Druck- als auch in elektronischen Massenmedien müssen die Interessen des Verbands eingehalten werden.
  • Zur Erhaltung eines einheitlichen Stils sind Dritte verpflichtet, die Muster von Formularen, Briefumschlägen, Visitenkarten und anderen Dokumenten, die die Bezeichnung oder das Logo des Verbands enthalten, mit dem Verband in Übereinstimmung zu bringen.
Das Projekt wurde bei ASTYPRO